Barrierefreiheit
![accessibility – ally © mARTin.Hinterdorfer, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons [bearbeitet] Die Abkürzung a11y (ally) bildlich erklärt: Beim Wort „accessibility“ sind 11 Buchstaben zwischen A und Y. Daraus ergibt sich A-11-Y, ausgesprochen englisch „ally“.](https://e-dvertising.at/wp-content/uploads/2025/01/Accessibility.jpg)
Barrierefreiheit bedeutet digitale Inhalte so darzustellen, dass sie für alle Menschen möglichst leicht zugänglich und nutzbar sind. Dazu müssen Geräte, Programme und die verwendeten Inhalte von Apps oder Websites derart gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Einschränkungen in derselben Weise genutzt werden können wie für Menschen ohne Einschränkungen.1Frei nach dem Wikipedia-Artikel „Barrierefreies Arbeiten am Computer“ Niederschwellige Zugänge zu Onlineangeboten helfen allen Nutzerinnen und Nutzern. Einfache Sprache ist für alle – wie die Bezeichnung schon vermuten lässt – einfach zu erfassen und einfach zu verstehen.
Kein Webshop würde folgende Rezension bekommen: „Ein Stern Abzug, weil die Produkttexte zu einfach formuliert waren!“
Auch bei Elementen wie Überschriften, Sprungmarken, Alt-Texten oder Formularen ist es wichtig, dass sie logisch und einfach formuliert und aufgebaut sind. Eine Infoseite der Wirtschaftskammer Österreich2Infoseite der WKO zu Barrierefreiheit fasst es so zusammen:
Barrierfreiheit ist essentiell für 10 Prozent, notwendig für 40 Prozent und komfortabel für 100 Prozent der Bevölkerung.
Wirtschaftskammer Österreich
Inzwischen gibt es auch ein „rechtliches Damokles-Schwert“, das die sonst recht schleppende Verbesserung in diesem Bereich forcieren sollte: Das Barrierefreiheitsgesetz3Barrierefreiheitsgesetz auf parlament.gv.at ist die gesetzliche Antwort auf den vorhandenen Bedarf mit folgenden Eckpunkten:
- Festlegung von Barrierefreiheitsanforderungen für die vom Barrierefreiheitsgesetz erfassten Produkte und Dienstleistungen
- Verpflichtung der Unternehmen nur dem Barrierefreiheitsgesetz entsprechende, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen
- Einrichtung einer Marktüberwachung
Unser Appell gilt jedoch dem Aufruf von Saskia Bader folgend: „Denkt an euch selbst!“ … und daran, dass man selbst schon morgen vor Barrieren stehen und selbst Bedarf an einfachen Zugängen haben kann!
Websites barrierefrei gestalten
„Es gibt immer was zu tun…“, der Slogan aus dem Baumarkt stimmt auch und gerade bei Barrierefreiheit!
100 % frei von Barrieren ist schwer zu stemmen. Doch wenn man es angeht, kann man auch online Barrieren abbauen, den Zugang barrierearm und einfach gestalten. Wir unterstützen dabei, testen Sites und Applikationen und helfen in der Gestaltung und bei der technischen Umsetzung!
Barrierefreiheit denken und dann laufend als Ziel mitnehmen. Ein erster Schritt kann hier schon der Selbstcheck mit einem Tool wie WAVE von WebAim4WebAIM mit WAVE sein. Wenn es dann um mehr geht, helfen wir bei Check und Umsetzung von Barrierefreiheit.
Barrierefreiheit in Graz – Thema beim #OMSG

„Du hast einen neuen Rekord geknackt. Wir hatten noch nie soviel BesucherInnen.“ – siehe Nachbericht (Recap) zum Online Marketing Stammtisch Graz am 21. März 20245Barrierefreiheit, Thema beim OMSG: LinkedIn Post.
Jörg Wukonig und David Reisner luden ein und die Location (thomawirt) war voll wie nie zuvor. Damit wurde das Thema Barrierefreiheit auch in Graz in die Köpfe und Unternehmen weitergetragen, damit nicht erst 2025 die eine oder andere Verbesserung angedacht und umgesetzt werden kann.
Mir persönlich hat der Ansatz gefallen, nicht schnöde über die W3C Accessibility Standards zu referieren und mit erhobenem Zeigefinger zu kommen, sondern das Thema lebendig aus NutzerInnenperspektive zu betrachten. Eigentlich ist Martin das Unmögliche gelungen: Zu zeigen, dass Barrierefreiheit nicht eine lästige Pflicht ist, […]6Repost mit Zitat von Jörg Wukonig
Jörg Wukonig
Vier Säulen der Barrierefreiheit

Nach WCAG 2.0-Richtlinien sind die vier Säulen der Barrierefreiheit7WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines):
- Wahrnehmbarkeit,
- Bedienbarkeit,
- Verständlichkeit und
- Robustheit.
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Wahrnehmbarkeit
Prinzip 1: Wahrnehmbar – Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
Textalternativen, Untertitel, Videobeschreibung, Reihenfolge der Inhalte, Kontraste, Größenänderung etc. zählen hier zu den beispielhaften Punkten für den Faktor, der im englischen mit „perceptible“ bezeichnet wird.
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Bedienbarkeit
Prinzip 2: Bedienbar – Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
Tastaturbedienbarkeit, ausreichend Zeit, keine Blitze, Fokus-Reihenfolge, Überspringen von Inhalten, sogenannte „Skiplinks“, Definition und Reihenfolge von Überschriften sind einige der Punkte, die in den Bereich des Faktors „operable“ fallen.
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Verständlichkeit
Prinzip 3: Verständlich – Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
Gute Lesbarkeit, konsistente Navigation, Eingabehilfen, Fehlererkennung sind einige der Möglichkeiten die Schnittstelle mit Benutzern und Benutzerinnen verständlich – „understandable“ – zu gestalten. Einer der Punkte, die besonders auf Inklusion einzahlen!
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Robustheit
Prinzip 4: Robust – Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Screenreader, Braillezeile, Vergrößerungssoftware und dergleichen helfen Informationen zugänglich zu machen. Dazu ist es jedoch notwendig ein paar Standards einzuhalten und das System entsprechend robust zu gestalten („robustly designed“).
Countdown: 28. Juni 2025
An diesem Tag tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft und die jeweiligen Gesetze und Bestimmungen in den Ländern. Dann müssen Webseiten barrierefrei sein bzw. die, die danach veröffentlicht werden. Ausgenommen sind nur Firmen mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen und weniger als 2 Mio. EUR Jahresumsatz.
Was aber viel wichtiger als ein Datum oder eine gesetzliche Bestimmung ist: „Wenn die Webseite der Konkurrenz von mehr Menschen genutzt werden kann, dann… wird die Webseite der Konkurrenz vermutlich auch von mehr Menschen genutzt!“8Online Accessibility Countdown bis zum 28.06.2025: online-accessibility-countdown.eu Somit ist Barrierefreiheit für alle relevant und ein (Wettbewerbs-)Vorteil.
Speziell für KMU in Österreich gibt es die Möglichkeit ihr Potenzial mit Beratung & Umsetzung fördern zu lassen:
Hol’ Dir die KMU.DIGITAL-Förderung!
#A11YFans
… this will be our new Hashtag
Johannes Lehner9Johannes Lehner über das WCAG 2.2 Card Deck: linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7243885179071545345
Gemeinsam mit Johannes Lehner haben wir den Hashtag #A11YFans gestartet, unter dem positive Beispiele für Barrierefreiheit geteilt werden können. Johannes hat auch selbst ein positives Projekt gestartet: das WCAG Kartendeck. Darin werden alle WCAG Richtlinien10Siehe WCAG22 – Intro jeweils auf einer Karte kurz und verständlich erklärt.
Die Domain ally.fans stellt sprechende Kurz-URLs zur Verfügung, mit denen direkt auf einzelne WCAG-Richtlinien verlinkt werden kann. Zum Beispiel führt „a11y.fans/11-en“ zum Kriterium 1.1 („Understanding Guideline 1.1: Text Alternatives“). Zu jeder URL gibt es einen QR-Code, der auch auf den erwähnten Karten aufgedruckt ist.
Talks zu Barrierefreiheit
23. Jänner 2025: Barrierefreieheit – Ein (Umdenk-)Prozess … für ALLE!
Beim „Afterwork #5“ der Gruppe Prozesse und Projekte Steiermark
- „Danke mARTin für den sehr anschaulichen und praxisnahen Vortrag inkl. Website-Check.“ (Markus Johann Schmid)
22. Oktober 2024: Accessibility – Think about accessibility!
Beim SEO MeetUp Day Vienna 2024 von improove
- „It was eye-opening for the audience to better understand the importance of accessibility.“ (Rüdiger Dalchow)
- „Ich war sehr begeistert von deinem Vortrag.“ (Maxim Abrams)
23. September 2024: Überblick Barrierefreiheit im Online Marketing (Website & Co)
Mit mARTin Hinterdorfer & Lars Stetten“. Nachzuhören unter: YouTube Live mit Lady Sunshine Emily Erker
- „Barrierefreiheit – die Frage ist ja nicht ob du es brauchst sondern ab wann du es brauchst“ (Kommentar von Rüdiger Dalchow)
22. Juli 2024: Silktide als kostenloser Accessibility Checker
Nachzuhören: YouTube Live bei Never Code Alone mit Roland Golla
- „Barrierefreiheit am Schirm zu haben ist sinnvoll und bringt gerade jetzt noch einen Vorteil […] und ist keine Randerscheinung.“
27. April 2024: Barrierefreiheit für Websites. Ab 2025 Pflicht!
Barcamp Graz beim „Accessibility and Inclusion Camp“ mit Host Steffi Susser.
21. März 2024
„Barrierefreiheit für Websites. Ab 2025 Pflicht! Fachvortrag & Gratis-Check“, Online-Marketing Stammtisch Graz (OMSG).
- „Mir persönlich hat der Ansatz gefallen, nicht schnöde über die W3C Accessibility Standards zu referieren und mit erhobenem Zeigefinder zu kommen, sondern das Thema lebendig aus NutzerInnenperspektive zu betrachten. Eigentlich ist Martin das Unmögliche gelungen: Zu zeigen, dass Barrierefreiheit nicht eine lästige Pflicht ist, […]“ (Feedback vom Veranstalter Jörg Wukonig)
Fußnoten
- 1Frei nach dem Wikipedia-Artikel „Barrierefreies Arbeiten am Computer“
- 2Infoseite der WKO zu Barrierefreiheit
- 3Barrierefreiheitsgesetz auf parlament.gv.at
- 4WebAIM mit WAVE
- 5Barrierefreiheit, Thema beim OMSG: LinkedIn Post
- 6Repost mit Zitat von Jörg Wukonig
- 7WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines)
- 8Online Accessibility Countdown bis zum 28.06.2025: online-accessibility-countdown.eu
- 9Johannes Lehner über das WCAG 2.2 Card Deck: linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7243885179071545345
- 10Siehe WCAG22 – Intro